Mittwoch, 13. Mai 2015

Fortführung von SCHÜTZ-Technik endgültig gesichert

Wir freuen uns sehr verkünden zu dürfen, dass der Fortbestand unseres Unternehmens nun endgültig gesichert ist.


Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt

Im Rahmen der letzten Tagsatzung am 14. April 2015 am Landesgericht Linz wurde der Sanierungsplan von allen Gläubigern angenommen.
Mit 8. Mai wurde der Plan auch rechtskräftig bestätigt und das Sanierungsverfahren gilt somit offiziell als aufgehoben.

Ein wesentlicher Dank gilt dabei Herrn Mag. Thomas Kurz, der uns als Masseverwalter während dieser Phase begleitet und unterstützt hat.

Für nähere Details kann außerdem die Insolvenzdatei eingesehen werden.

Wir schätzen auch sehr, dass uns unsere Mitarbeiter allesamt erhalten geblieben sind und wir so auch in Zukunft gemeinsam die bestmögliche Lösung und Qualität für unsere Kunden bieten können.

Beste Grüße aus Sonnberg,




Johann Schütz

Montag, 2. März 2015

Förderprogramm "stationäre Solarstromspeicher III"

Das Land Oberösterreich hat eine neue Förderaktion für stationäre Solarstromspeicher beschlossen. Darüber freuen dürfen sich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die einen Solarstromspeicher für die Nutzung im Haushalt installieren möchten.


Die wichtigsten Eckdaten

Das Sonderförderprogramm "stationäre Solarstromspeicher 3" tritt mit 4. Mai 2015 in Kraft und endet sobald das Förderkontingent (für etwa 200 Anlagen) ausgeschöpft ist!

Gefördert werden:

  • Ankauf und Installation von stationären Solarstromspeichern auf ausschließlich Lithium-Technologie-Basis für die Eigenverbrauchsoptimierung von Photovoltaikanlagen bis max. 50 kWp
  • bis zu 400 Euro je kWh Nennkapazität (max. 50% der Brutto-Anschaffungskosten)
  • maximal 6 kWh Nennspeicherkapazität des Speichers (jedoch größeres Speichersystem möglich)

Unser Service für Sie

  • Beratung & Unterstützung bei der Förderantragstellung
  • Auf Wunsch: Vorausgefülltes Antragsformular
  • Gerne bereiten wir für Sie auch die erforderliche Kostenaufstellung vor

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • die Umsetzung bzw. Abrechnung der Anlage kann bis maximal 12 Monate nach der Fördergenehmigung erfolgen
  • Bezug von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern für die Dauer von zumindest 5 Jahren
  • Hauptwohnsitz und Anlagenstandort müssen ident sein
  • der Solarstromspeicher muss mindestens 5 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
  • die Förderung ist auf ein Speichersystem je Photovoltaikanlage und Gebäude beschränkt
  • zudem spezielle technische Kriterien

Ablauf der Förderung

I) Erforderliche Unterlagen VOR Umsetzung der Maßnahme:
  • Antragsformular Land OÖ (ab 4. Mai 06:00 unter: www.ooe.gv.at > Themen > Umwelt > Förderungen > Umwelt und Energieförderungen im Nichtwohnbereich > Förderungen Effiziente Energienutzung > Förderprogramm stationäre Solarstromspeicher)
  • Kostenaufstellung mit Angeboten inkl. Installationskosten
II) Einreichung:
  • Antragstellung ausschließlich online unter: solarstromspeicher.us.post@ooe.gv.at
  • Es muss je Förderfall ein eigener Antrag gestellt werden
III) Beurteilung & Genehmigung:
  • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Förderungsteams prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird auf Basis der prognostizierten Kosten ein vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.
  • Nach Genehmigung wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.
IV) Installation des Solarstromspeichers

V) Erforderliche Unterlagen NACH Umsetzung der Maßnahme
  • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen inkl. Installationskosten
  • Nachweis über den Einsatz von Strom aus erneuerbarer Energie durch unterschriebenen Stromliefervertrag oder Stromrechnung. Es gilt der Händlermix.
  • Bestätigungsblatt
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen. Alle angeführten Unterlagen müssen elektronisch per E-Mail an: solarstromspeicher.us.post@ooe.gv.at übermittelt werden.

VI. Auszahlung:
Nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Rechnungen sowie aller notwendigen Unterlagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollte der tatsächliche Rechnungsbetrag geringer sein als das Angebot, so reduziert sich die Förderung entsprechend.


Wenden Sie sich bei Interesse bitte rechtzeitig an uns. Erfahrungsgemäß ist das Förderkontingent sehr schnell vergriffen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne
unter +43 (0) 7215 38200-11 zur Verfügung.

Donnerstag, 26. Februar 2015

Neue KLI.EN Förderaktion

Neue KLI.EN Förderaktion für Photovoltaik-Anlagen 2015

Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung (KLI.EN) hat die neuen Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen veröffentlicht.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Fördersatz (für alle Neuanlagen bis 5 kWpeak)
    • Aufdach-, freistehenden Anlagen: 275 Euro/kWpeak
    • Gebäudeintegrierte Anlagen: 375 Euro/kWpeak
    • Die Anlagen können größer als 5 kWpeak sein
  • Einreichung ab 24.2.2015 laufend bis spätestens 14.12.2015
  • Heuer stehen 17 Mio. Euro für etwa 13.000 PV-Projekte zur Verfügung
  • Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung
  • Ein Antragsteller kann die Förderung für mehrere PV-Anlagen an verschiedenen Standorten beantragen
  • Wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne bei Ihrer Antragstellung
Bei Fragen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten, zum Einreichverfahren oder bei sonstigen Anliegen kontaktieren Sie uns einfach unter +43 (0) 7215 38200-11.
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!


Johann Schütz, SCHÜTZ-Technik GmbH

Dienstag, 17. Februar 2015

SCHÜTZ-Technik GmbH mit Neustart!


Wir, die SCHÜTZ-Technik GmbH aus Sonnberg, mussten zu Jahresbeginn beim Landesgericht Linz einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens einreichen. Diese Maßnahme hat –  entgegen mancher Berichte –  keine Schließung, sondern die Fortführung unseres Unternehmens zur Folge.

Der Schritt war notwendig, weil uns ein Schweizer Vertragspartner bei einem Großauftrag zur Montage einer Medienfassade in Rumänien fehlerhafte Bauteile geliefert hat. Dies führte zur Geltendmachung von hohen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen – verbunden mit Ziehung von Bankgarantien unseres Unternehmens –  durch unsere Auftraggeber.

Durch das Sanierungsverfahren haben wir nun die Möglichkeit einen Neuanfang zu bestreiten, die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter zu sichern und den Gläubigern zumindest einen Teil ihrer Forderungen zukommen zu lassen.

Unser klares Bestreben für die Zukunft ist es Projekte risikobewusster zu evaluieren, nachhaltig rentabel zu arbeiten und wieder eine wirtschaftliche Stütze für die Region zu sein.

Der Geschäftsbetrieb wird also weiterhin in gewohnter Qualität fortgeführt. Auch der Verkauf von Elektroinstallationsmaterial und -zubehör direkt ab unserem Lager bleibt nach wie vor bestehen.

Die Ergebnisse der Fortführung liegen trotz der Wintersaison bisher über Plan. 

Wir freuen uns über das entgegengebrachte Vertrauen unserer Kunden! 



Johann Schütz - SCHÜTZ-Technik GmbH

Donnerstag, 22. Januar 2015

Förderungen im Überblick


Nächsten Donnerstag, den 29. Jänner, lädt die Region uwe (Urfahr West) zum Informationsabend FÖRDERUNGEN IM ÜBERBLICK im Gemeindesaal Ottensheim ein.

Wir freuen uns ganz besonders, erstmals bei der Veranstaltungsreihe dabei sein zu dürfen.


Teil 3: FÖRDERUNGEN IM ÜBERBLICK


In Zusammenarbeit mit dem Land Oberösterreich und dem OÖ Energiesparverband

Herr Mag. Modera, Leiter der Abteilung Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich und Herr Dr. Dell, Geschäftsführer des Energiesparverbands Oberösterreich, stehen für Fragen rund um das Thema Energie- und Wohnbauförderungen zur Verfügung.


Mittwoch, 26. November 2014

Neue Photovoltaik-Einspeisetarife für 2015

Mitte November wurde die neue Ökostrom-Verordnung für 2015 erlassen.

Der Einspeisetarif für neue Photovoltaik-Anlagen wird künftig bei 11,50 Cent pro Kilowattstunde (kWh) liegen. Um die dezentrale Eigenversorgung anstatt nur einer Volleinspeisung in das Netz voranzutreiben, bleibt der Zuschuss von 30 Prozent der Investitionskosten mit maximal 200 Euro pro Kilowatt bleibt unverändert.
Diese Tarife werden dazu führen, dass mit demselben PV-Förderkontingent mehr Anlagen als 2014 unterstützt werden können.

Für die Abwicklung der Vergabe ist wie gehabt die Ökostrom-Abwicklungsstelle (OeMAG) zuständig.
Die Anträge auf Förderung von Ökostromanlagen können am 07.01.2015 ab 17:00 Uhr und ausschließlich online über die Website eingebracht werden.
Weitere wichtige Informationen zur Fördervergabe 2015:
  • Es ist zu beachten, dass ein gültiger Förderantrag unbedingt vor Beginn der baulichen Maßnahmen eingereicht werden muss. Wurde bereits mit den baulichen Maßnahmen begonnen, besteht eine Kontrahierungspflicht nur mehr zum Marktpreis.
  • Mit der Änderung der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 (ausgegeben am 11.11.2014) sind ab 2015 Anlagen, welche auf einer Freifläche errichtet werden sollen, nicht mehr förderfähig.
  • Auch Anlagen größer als 200 kWp können 2015 nicht mehr gefördert werden.
Wir unterstützen natürlich bei Bedarf sehr gerne wieder bei Ihrem Ansuchen!

Foto: RainerSturm / pixelio.de

Mittwoch, 19. November 2014

Eindrücke vom Nachmittag der Energie

Wir möchten uns nochmals ganz herzlich bei allen Besuchern und beteiligten Unternehmen für die anregenden Gespräche und spannenden Infos bedanken.
Es war uns eine Freude so viele interessierte und gleichgesinnte Gäste bei uns begrüßen zu dürfen!
 


Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen!